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BASISKONTO

 

RECHT AUF EIN GIROKONTO

 

Seit dem 18.6.2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto als sogenanntes Basiskonto.

 

Was ist ein Basiskonto?

Es handelt sich um ein Girokonto, das in der Regel nicht überzogen werden kann (Guthabenkonto). Beim Basiskonto müssen Kartenzahlungen, Überweisungen, Daueraufträge und Einzugsermächtigungen möglich sein, wenn genug Geld auf dem Konto ist. Es kann auch als P-Konto geführt werden.

 

Wie bekomme ich ein Basiskonto?

Ein Recht auf ein Girokonto besteht für alle, auch Wohnungs-/Obdachlose und Flüchtlinge. Man muss sich aber ausweisen können und postalisch erreichbar sein. Bei jeder Bank gibt es dafür einen Standardantrag, der meist auch im Internet abrufbar ist. 

 

Kann die Bank die Einrichtung eines Basiskontos verweigern?

Das ist nur sehr eingeschränkt möglich und muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich begründet werden. Eine Ablehnung ist vor allem dann möglich, wenn man bei einer anderen Bank schon ein Konto hat oder wenn man bei derselben Bank früher ein Konto hatte, das zu Recht gekündigt wurde.

 

Was kann ich dann unternehmen?

Man kann sich dann an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden oder man kann dagegen klagen.

 

Was kostet ein Basiskonto?

Das Gesetz regelt, dass das Basiskonto nicht wesentlich teurer sein darf als ein vergleichbares Konto bei der gleichen Bank.

 

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