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P-KONTO

 

KONTOPFÄNDUNG

 

Vermögen und Einkünfte eines Schuldners können von Gläubigern gepfändet werden, um bestehende Schulden zu tilgen. Zur Sicherung der Existenzgrundlage des Schuldners gibt es Regelungen zum Pfändungsschutz. 

Geht eine Kontopfändung bei einer Bank ein, sind sämtliche Konten des Schuldners bei dieser Bank betroffen, nicht nur das Girokonto. Das bedeutet, die Bank darf Guthaben des Schuldners nicht mehr auszahlen und auch keine Abbuchungen oder Überweisungen mehr zulassen.

 

PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO (P-KONTO)

 

Die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ist die einzige Möglichkeit, um bei einer Kontopfändung Geldbeträge zu schützen. Auch Sozialleistungen sind nur über ein P-Konto vor einer Pfändung geschützt.

 

UMWANDLUNG IN EIN P-KONTO

 

Jede Person hat den Anspruch auf Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto. Das ist auch möglich, wenn noch keine Pfändung besteht, aber nicht empfehlenswert. Wenn das Konto bereits gepfändet ist, muss man die Umwandlung beantragen. Dann muss die Bank innerhalb von vier Geschäftstagen das Konto umstellen und Guthaben bis zum Freibetrag auszahlen. 

Man darf nur ein P-Konto haben. Das wird bei der SCHUFA gespeichert.

Für Sparkonten gibt es keinen Pfändungsschutz!

Auch ein Girokonto im Minus muss von der Bank umgewandelt werden. Wurde das Gemeinschaftskonto gepfändet, kann man die Aufteilung in Einzelkonten verlangen.

 

PFÄNDUNGSFREIER GRUNDBETRAG

 

Aktuell beträgt der pfändungsfreie Grundbetrag beim P-Konto 1.410 Euro (Stand bis Juli 2024. Die Beträge werden jährlich erhöht). 

Hat man Unterhaltsverpflichtungen (Ehepartner*in, Kinder) kann der Betrag erhöht werden. Dazu benötigt man eine Bescheinigung.

 

BESCHEINIGUNG

 

Banken verlangen in der Regel eine Bescheinigung, wenn der pfändungsfreie Freibetrag erhöht werden soll. Eine Bescheinigung über Erhöhungsbeträge, Kindergeld oder einmalige Sozialleistungen können Schuldnerberatungsstellen, das Kommunale Jobcenter, Rechtsanwälte oder Steuerberater ausstellen.

 

 

 

Tipp!!!

Wenn man Schulden hat, das Konto nicht überziehen und getrennte Konten einrichten.

 

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