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BERATUNGSHILFE

 

Beratungshilfe können Sie erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsberatung und –vertretung (z.B. Übernahme des Schriftverkehrs) benötigen.

Die Beratungshilfe kann bei Angelegenheiten des Zivilrechts, (einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Arbeitsgerichte zuständig sind), des Verwaltungs-, Verfassungs,- und Sozialrechts in Anspruch genommen werden.

 

Folgende Unterlagen sind bei der Beratungshilfe mitzubringen:

  • aus denen sich ein konkretes Rechtsproblem ergibt

  • (Lohnbescheinigung, Grundsicherungs- bescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld etc.)

  • der letzten drei Monate

  • (Vorlage oder entsprechende Belege, welche die monatliche Tilgung eines Darlehens für Eigenheim belegen)

  • über Versicherungen und sonstige Kreditraten

  • Personalausweis

 

Anträge und Informationen können Sie direkt bei einem Anwalt Ihrer Wahl, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht oder online einholen bzw. beantragen.

 

Amtsgericht Tuttlingen          E-Mail:

Werderstraße 8                     

78532 Tuttlingen                    www.amtsgericht-tuttlingen.de 

Tel.: 07461/98-351

 

Öffnungszeiten:          Dienstag   von 09.00-11.30 Uhr

     und 14.00-15.30 Uhr

 

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