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BILDUNGSPAKET

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können grundsätzlich alle Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (ALG II), SGB XII (Sozialhilfe), Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, sowie Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.

 

 

Für Bildung sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:

 

  • Schul- und Tagesstättenausflüge werden in Höhe der angemessenen Kosten unterstützt.

  • Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher schon mit den angemessenen Kosten unterstützt.

  • Für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) erhalten Schülerinnen und Schüler einen Betrag von 100,00 Euro im Jahr.

  • Die Kosten der Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden abzüglich eines Eigenanteils übernommen.

  • Bei Bedarf erhalten Schülerinnen und Schüler die angemessenen Kosten für eine Lernförderung. Diese soll gewährt werden, wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und nur mit einer Lernförderung erreicht werden kann. Dazu ist eine Bescheinigung der Schule vorzulegen.

  • Schulmittagessen werden bis auf einen Eigenanteil von 1,00 Euro pro Essen übernommen. Diese Hilfe kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beantragt werden.

  • Darüber hinaus stehen monatlich 10,00 Euro zur Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben für folgende Aktivitäten zur Verfügung:

1.         Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,

2.         Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten,

3.         Teilnahme an Freizeiten.

 

Diese Leistungen stehen nur Kindern bis zur Vollendung des

18. Lebensjahres offen (Ausnahme s. oben).

 

Alle Leistungen, außer dem Schulbedarf, werden nur auf Antrag gewährt.

 

Die Anträge können beim Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen gestellt werden.

 

ALG II- und Asylbewerberleistungsgesetz-Bezieher können die Leistungen auch direkt beim zuständigen Fallmanager/Sachbearbeiter beantragen.

 

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