AUFSTOCKENDES ALG II
Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, können Sie unter Umständen einen Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld (ALG II) haben. Dazu müssen Sie nicht arbeitslos sein. Auch Arbeitnehmer mit einem niedrigen Lohn, Selbstständige mit geringem Gewinn oder Bezieher von ALG I können aufstockend ALG II erhalten.
Es kann sich für Sie durchaus lohnen, einen Antrag auf ALG II beim kommunalen Jobcenter (Landratsamt Tuttlingen) oder im Rathaus zu stellen.
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461/926-0 oder 0 74 61/926-4400 (Infothek)