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ARBEITSLOS! WAS NUN?

 

Wo muss ich hin?

Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lückenlos gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf ALG I. Dies können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.

 

Wenn Sie arbeitslos sind und der erste Fall für Sie nicht zutrifft, Sie zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind (also mind. drei Std./ Tag bzw. 15 Std./Woche arbeiten können), haben Sie Anspruch auf ALG II. Dies können Sie beim kommunalen Jobcenter (Landratsamt Tuttlingen) oder im Rathaus beantragen.

 

Sollten Sie arbeitslos sein, weil Sie erwerbsunfähig sind, also aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, und über 18 Jahre alt sind steht Ihnen „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ zu, was ebenfalls im Landratsamt Tuttlingen oder im Rathaus zu beantragen ist.

 

Was muss ich mitbringen?

Von Ihrer zuständigen Behörde erhalten Sie eine Liste mit allem, was für die Antragstellung benötigt wird. Unter anderem Bankverbindung, lückenlose Kontoauszüge der letzten drei bzw. sechs Monate, Sozial- versicherungsausweis im Original, Mietvertrag, Einkommens- und Vermögensnachweise u. a..

 

Wann bekomme ich meine Leistungen?

Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, wird der Antrag bearbeitet.

Wird der Antrag Mitte des Monats gestellt, erhalten Sie die Leistungen unter Berücksichtigung Ihres Einkommens rückwirkend.

 

Wie lange bekomme ich ALG I?

Grundsätzlich wird das ALG I für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt.

 

Dieser Zeitraum kann sich je nach Beschäftigungsdauer und Alter des Betroffenen noch verändern.

Maximal wird das ALG I für 24 Monate gewährt und beträgt 60% des letzten Nettogehalts bei Einzelpersonen und 67% des letzten Nettogehalts bei Familien mit Kind(ern).

 

Wie lange bekomme ich ALG II?

ALG II kann solange in Anspruch genommen werden, wie es gebraucht wird.

Unter Umständen kann es jedoch zu Sanktionen gegenüber dem Leistungsempfänger kommen, was zu Kürzungen oder gar Streichungen der Leistung führt. Dies kann bei Ablehnung einer angebotenen Arbeitsstelle oder bei Abbruch einer Bildungsmaßnahme geschehen.

 

Wie lange bekomme ich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann lebenslänglich bezogen werden.

 

Was kommt in dieser Zeit auf mich zu und welche Verpflichtungen habe ich?

Während Ihres Bezuges von ALG I oder ALG II erhalten Sie Auflagen von der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Das Erfüllen dieser Auflagen ist Pflicht (z.B. Bewerbungsschulungen, Ein-Euro-Jobs u. ä.).

 

Kann ich nebenher arbeiten?

Ja. Bis zu 100 Euro des zusätzlichen Einkommens werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag). Für den Teil des monatlichen Einkommens, der zwischen 100 und 1000 Euro liegt, werden 20% (vom Nettoeinkommen) angerechnet. Für den Teil des monatlichen Einkommens, der zwischen 1000 und 1200 Euro (bzw. 1500 Euro, wenn mindestens ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt) liegt, werden 10% angerechnet. Die Unterlagen der Arbeitsstelle müssen bei Ihren Leistungsträger abgegeben werden.

 

Bin ich kranken-/pflegeversichert?

Ja, bei einem Sozialleistungsbezug sind Sie automatisch kranken-/pflegeversichert.

 

Welche zusätzlichen Hilfen gibt es?

  • Erstausstattung für Wohnung

  • Erstausstattung für Schwangere

  • Erstausstattung für das Kind

  • Erstausstattung für Bewerbungskosten

  • Evtl. Fahrkostenübernahme bei Vorstellungsgesprächen

  • Wiedereingliederungsmaßnahmen

  • Zinsloses Darlehen – nur bei Notlagen (z.B. drohender Obdachlosigkeit, Stromnachzahlungen)

  • Bildungspaket (z. B. Schulbedarf, Mittagessen in Kindergarten, Schule und Hort, Lernförderung, Kultur, Sport und Freizeit, Tagesausflüge und Klassenfahrten).

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie

 

Landratsamt Tuttlingen                      Agentur für Arbeit Tuttlingen

Bahnhofstraße 100                             Werderstraße 6

785352 Tuttlingen                              78532 Tuttlingen

Tel.: 074 61/9260                               Tel.: 0800 /455 55 00

 

www.landratsamt-tuttlingen.de          www.arbeitsagentur.de

 

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