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FAMILIENPASS DER STADT TUTTLINGEN

 

 

Der Familienpass ist eine freiwillige Sozialleistung der Stadt Tuttlingen. Beantragen können ihn Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende bereits mit einem kindergeldberechtigten Kind, die ihren Hauptwohnsitz in Tuttlingen haben (auch andere Gemeinden bieten einen Familienpass an, bitte bei der Gemeindeverwaltung nachfragen).

 

Er bietet unter anderem folgende Vergünstigungen:

  • Besuch von Kindertageseinrichtungen (einschl. Schülerhort und verlässliche Grundschule) und Teilnahme an der Ferienbetreuung für Grundschüler: Ermäßigung des Elternbeitrages um 50 %

  • Besuch der Städtischen Musikschule und der Städtischen Jugendkunstschule: Ermäßigung des Schulgeldes um 50 %

  • Teilnahme an Kursen der Volkshochschule: Ermäßigung um 40%, Höchstbetrag pro Person und Jahr 70,00 Euro

  • Jahreskarte des TUTicket-Verbundes für Schüler: Schüler erhalten gegen Vorlage des Jahresabonnements oder Schülertickets einen Zuschuss in Höhe von 30,00 Euro

  • Jede Familie erhält zusätzlich Gutscheine. Maßgebend ist die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder:

    • bei einem kindergeldberechtigten Kind: 50,00 Euro Gutscheine

       

 

Die Gutscheine können von allen Familienmitgliedern wie folgt verwendet werden:

 

  • Stadtbibliothek Tuttlingen

  • Eintritt bei Veranstaltungen in Regie der Stadt und des Eigenbetriebes Tuttlinger Hallen

  • Eintritt bei Veranstaltungen der Tuttlinger Vereine

  • Besuch des TuWass bzw. des Freibades Tuttlingen

  • Besuch des Scala-Kinos in Tuttlingen

     

Der Familienpass ist an Einkommensgrenzen gebunden, die wiederum von der Zahl der Kinder abhängig sind. Erforderlich einzureichende Unterlagen sind

  • Kindergeldnachweis

  • Einkommensnachweis (letzter Steuerbescheid, Jahreslohnbescheinigung, Rentenbescheid, Wohngeldnachweis u.a.)

  • Bei Familien mit einem ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen der Bescheid über den Bezug von Pflegegeld

     

    Der Familienpass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig und muss danach neu beantragt werden.

 

 

Weitere Info unter:

 

www.tuttlingen.de

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