Mo - Fr | 9.00 - 17.00 Uhr

 
Alternative Stadtführung 17.10.2020 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteAlternative Stadtführung 17.10.2020 | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

LANDESFAMILIENPASS

 

 

Mit dem Landesfamilienpass können Familien und Alleinerziehende die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg z. T. kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen.

 

Anspruchsberechtigt sind

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien bereits ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 % Behinderungsgrad zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

 

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und kostenlos. Erforderliche Unterlagen zur Beantragung:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung/ Kontoauszüge)

  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

  • bei SGB II- bzw. Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument.

 

Den Landesfamilienpass können Sie bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen.

 

Weitere Infos unter:

www.tuttlingen.de

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

Keine Veranstaltungen gefunden