LANDESFAMILIENPASS
Mit dem Landesfamilienpass können Familien und Alleinerziehende die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg z. T. kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen.
Anspruchsberechtigt sind
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
Familien bereits ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 % Behinderungsgrad zusammen leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und kostenlos. Erforderliche Unterlagen zur Beantragung:
Personalausweis oder Reisepass
Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung/ Kontoauszüge)
bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
bei SGB II- bzw. Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument.
Den Landesfamilienpass können Sie bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen.
Weitere Infos unter: