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FRAUEN- UND KINDERSCHUTZHAUS TUTTLINGEN

 

 

Das Frauen- und Kinderschutzhaus

 

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Tuttlingen als Kriseninterventionseinrichtung ist eine Zufluchtsstätte für Frauen, mit und ohne Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Adresse des Frauenhauses ist aus Sicherheitsgründen geheim. Männer haben keinen Zutritt.

 

Im Frauenhaus finden die Frauen einen geschützten Wohnraum und qualifizierte Beratung und Begleitung. Unser Frauenhaus hat 12 Plätze. 

 

Gewaltbetroffene Frauen haben die Möglichkeit eine Unterstützung zu erhalten, die individuell auf ihre jeweilige Lebenssituation zugeschnitten ist. 

 

Im Frauen- und Kinderschutzhaus Tuttlingen werden alle Frauen – unabhängig von Alter, Einkommen, Konfession oder Nationalität aufgenommen.

 

Zuvorderst stehen Sicherheit und Schutz, die Stabilisierung der Frauen und Kinder und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Wir beraten bei sozialen, rechtlichen, physischen und psychischen Problemen. 

 

Die Frauen, die zu uns kommen werden dahingehend unterstützt, Perspektiven zu entwickeln, ihren eigenen Weg zu finden und ihr Leben selbst aktiv in die Hand zu nehmen, damit sie ein eigenverantwortliches und gewaltfreies Leben führen können.

 

 

Die Beratungsstelle

 

Die Beratungsstelle steht allen Frauen offen, die in ihrem häuslichen Umfeld Gewalt erleben. Außerdem können sich Personen an uns wenden, die in ihrem Umfeld häusliche Gewalt erkennen, bemerken und Fragen dazu haben. 

 

Wir beraten Frauen, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, vertraulich und kostenlos. 

  • Klärung ihrer persönlichen Situation, ihrer Ziele

  • Klärung der Gewaltsituation und der Situation der Kinder

  • Fragen zu Zwangsheirat

  • Fragen zum Umgang und zur elterlichen Sorge

  • Information über rechtliche und finanzielle Möglichkeiten

  • Unterstützung beim Wiedereinstieg in das Berufsleben

  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden

  • Erstellung einer Gefahrenanalyse und eines persönlichen Sicherheitsplanes

  • Unterstützung bei der Einleitung rechtlicher Schutzmaßnahmen, Gewaltschutzgesetz, Platzverweis, strafrechtliche Möglichkeiten

 

Es besteht sowohl die Möglichkeit die Beratungsgespräche in unserer Beratungsstelle in Tuttlingen in der Wilhelmstraße 4, oder aber auch an ihrem Wohnort in Räumlichkeiten der Gemeinden zu führen. 

 

Frauen- und Kinderschutzhaus Tuttlingen 
Postfach 4252
78532 Tuttlingen 
Tel.: 07461-2066
Mail:
       www.frauenhaus-tuttlingen.de 

 

 

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